Örtliche Zuständigkeit bei Pauschalreisen
Bisher musste man bei Klagen wegen Reisemängel den Reiseveranstalter am Ort dessen Sitzes verklagen. Für TUI beispielsweise galt damit, dass sämtliche Klagen an das Amtsgericht oder Landgericht Hannover gerichtet werden mussten.
Patienten haben Anspruch auf Einsicht in ihre Akten
Auf Vorlage des BGH hatte sich der EuGH mit Fragen der Auslegung der DSG-VO zu beschäftigen und traf eine Entscheidung, die den Arbeitsalltag in vielen Arztpraxen verändern könnte: Patienten bekommen eine kostenlose Kopie der Patientenakte.
Corona-Prämie einer verstorbenen Pflegekraft
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB).
Neues Kaufrecht
Zum 01. Januar 2022 wird das deutsche Kaufrecht reformiert. Damit wird die neue EU-Richtlinie 2019/771 in deutsches Recht umgesetzt. Die Eckpunkte der Änderung nachstehend:
Neues Kaufrecht
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB). Weiter gibt es einen neuen Abschnitt im BGB, der nun Verträge über digitale Produkte gesondert regelt (§ 327 ff. BGB). Es wurde auch das Widerrufsrecht erneuert (§ 356 BGB ff.).
Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB).
Kein Urlaubsanspruch während Kurzarbeit
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB).
Verfall von Urlaub bei Langzeiterkrankung- keine Hinweispflicht für Arbeitgeber?
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB).
Streit über Urheberschaft eines handschriftlichen Testaments
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB).
Widerspruch gegen ein Bauvorbescheid hat aufschiebende Wirkung
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB).