Streit über Urheberschaft eines handschriftlichen Testaments
verfasst am 04.12.2020
verfasst am 04.12.2020
Immer wieder kommt es vor, dass die Urheberschaft eines handschriftlichen Testaments streitig ist.
Die Frage ist also, ab welcher Wahrscheinlichkeit im Erbscheinsverfahren die Testamentsurheber-schaft anerkannt wird. So hat das OLG Düsseldorf, NJW Spezial 2015/584, entschieden, dass eine Wahrscheinlichkeit von 75 Prozent für eine Testamentsurheberschaft nicht genügt.
Jetzt hat das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 31.08.2020, AZ: 3 W 84/19, entschieden, dass, wenn der Gutachter zur Überzeugung kommt, dass der Testamentstext bzw. die Unterschrift des Testa-tors mit mindestens 90 Prozent Wahrscheinlichkeit vom Testator selbst stammen, der Beweis der Testamentsurheberschaft als geführt angesehen wird.
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