Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag

verfasst am 01.07.2022

Eine notariell beurkundete Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag kann nicht in die amtliche Verwahrung genommen werden.

(OLGBrandenburg, Beschluss vom 22.12.2020 Aktenzeichen 3W 115/20)