Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag
verfasst am 01.07.2022
verfasst am 01.07.2022
Eine notariell beurkundete Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag kann nicht in die amtliche Verwahrung genommen werden.
(OLGBrandenburg, Beschluss vom 22.12.2020 Aktenzeichen 3W 115/20)