Rechtsanwältin Katrin Buhrke

Ich bin leidenschaftlich gerne Anwältin und glücklich, wieder in meinem Beruf arbeiten zu dürfen.

Rechtsanwältin Katrin Buhrke ist seit März 2023 in der Anwaltskanzlei Dr. Reichert und Kollegen verantwortlich tätig.

Katrin Buhrke ist 1977 in Neuenbürg geboren. 1997 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg auf und legte im Juli 2002 ihre Erste juristische Staatsprüfung in Heidelberg ab. Das anschließende Referendariat absolvierte Rechtsanwältin Buhrke am Landgericht Mosbach. Das Zweite juristische Staatsexamen legte sie 2004 in Stuttgart ab.

Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft trat Rechtsanwältin Buhrke 2004 in die Kanzlei Laubscher, Seibert und Buhrke in Heidelberg ein. Bis 2014 war sie vornehmlich als Strafverteidigerin tätig und vertrat Mandanten deutschlandweit.

In 2014 stellte sich Katrin Buhrke in ihrer Heimatgemeinde Forbach zur Wahl als Bürgermeisterin und konnte bereits im ersten Wahlgang eine deutliche Mehrheit der Stimmen für sich gewinnen. Im Juni 2014 trat die Volljuristin als erste Frau im Landkreis Rastatt ihren Dienst als Verwaltungsspitze der Gemeinde Forbach an und beendete damit ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in der Heidelberger Kanzlei.

In 2021 entschied Rechtsanwältin Buhrke sich nicht zur Wiederwahl zu stellen und beendete damit ihren achtjährigen Dienst für die Gemeinde Forbach mit Ablauf des Monats Mai 2022.

Rechtsanwältin Katrin Buhrke verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung der Mandantschaft vornehmlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Durch ihre achtjährige Tätigkeit als Bürgermeisterin konnte sie daneben weitere Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes sammeln.

Sie verbindet Erfahrung, Leidenschaft und Kompetenz.