Rechtsanwalt Albrecht Weber

Familienrecht ist eines der lebendigsten, aber auch anspruchsvollsten Rechtsgebiete, auf denen Rechtsanwälte arbeiten

Rechtsanwalt Weber ist Richter am Oberlandesgericht a.D. und seit mehr als 40 Jahren auf allen Gebieten des Familienrechts tätig.
Er trat 1979 in den Dienst der badischen Justiz ein und wurde bereits als 31-jähriger Richter beim Amtsgericht Baden-Baden mit einem familienrechtlichen Dezernat betraut.

Nach langjähriger richterlicher Tätigkeit im Familienrecht wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverfassungsgericht berufen. Dort bearbeitete er während viereinhalb Jahren aus der Sicht des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtliche Fragen im Familienrecht. Danach erfolgte im Jahr 1999 die Ernennung von Rechtsanwalt Weber zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, wo er sich in einem Familiensenat bis zu seiner Pensionierung mit schwierigen familienrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen hatte.
Im Jahre 2003 rief ihn das Bundesministerium der Justiz nach Berlin zur Mitarbeit an einem Reformvorhaben zum Versorgungsausgleich, das zu dem heute geltenden Versorgungsausgleichsgesetz führte.
Rechtsanwalt Weber hat nicht nur große Erfahrung in der Bearbeitung vermögensrechtlicher Rechtsstreitigkeiten im Unterhalts- und Güterrecht, insbesondere bei Zugewinnausgleich, sondern auch von internationalen Familienstreitigkeiten und verfügt über hervorragende Kenntnisse im internationalen Privatrecht und im europäischen Familienrecht. Der Klärung von Auseinandersetzungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht gilt sein besonderes Augenmerk. Die Gestaltung von auf den Einzelfall bezogenen Eheverträgen ist Routine für ihn.
Rechtsanwalt Weber ist sowohl ein erfahrener Praktiker des Familienrechts als auch ein langjähriger Kommentator und Rechtswissenschaftler dieses Rechtsgebiets.

Seit 1997 berichtet Rechtsanwalt Weber alljährlich in einer der renommiertesten juristischen Zeitschriften, der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), über die Entwicklung des Familienrechts auf den Gebieten des Ehe- und Lebenspartnerschaftsrechts, des Kindschaftsrechts, des Rechts der Zuweisung der Ehewohnung und der Verteilung von Haushaltsgegenständen, des Gewaltschutzrechts und der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten und Verwandten sowie dem zu diesen Gebieten gehörenden Gerichtsverfahrensrecht.

Seit 2003 ist Rechtsanwalt Weber Mitautor des „Keidel“, eines der angesehensten Kommentare zum Familienverfahrensrecht. Hier kommentiert er das Verfahrensrecht der Familiensachen, insbesondere der Scheidungs-, Versorgungsausgleichs- und Unterhaltssachen sowie der Verfahrenskostenhilfe und der Kostentragung.
Im Jahr 2013 erhielt Rechtsanwalt Weber den Ruf in den Autorenkreis des Münchener Kommentars, eines der bedeutendsten Kommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort erläutert er das materielle Scheidungsrecht und Teile des materiellen Versorgungsausgleichsrechts.
Anspruchsvoll ist das derzeit geltende Familienrecht nicht zuletzt deshalb, weil es einerseits ständigen Änderungen durch den Gesetzgeber unterworfen ist, andererseits durch eine immer weiter ausdifferenzierende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs eine Unübersichtlichkeit gewonnen hat, die weithin nur den Rechtsanwalt erfolgreich arbeiten lässt, der als Spezialist des Familienrechts Übersicht und schnelle Einordnung des Einzelfalls ermöglichen kann.