Vorsorgevollmacht & Patientenverfügungen

In der Gesprächsrunde Recht haben wir uns Gedanken gemacht, was passiert, wenn ein Unglücksfall eintritt und wir nicht mehr fähig sind eigene Entscheidungen zu treffen. Jeder weiß, dass durch einen Unglücksfall man selbst in eine Lage versetzt werden kann, in der man nicht mehr fähig ist, seine Dinge zu ordnen. Wenn Sie keinen Ihrer Angehörigen oder eine andere vertraute Person entsprechend legitimiert haben, begeben Sie sich im Ernstfall oft ungewollt in die Hände des Staates.
Vorsorge ist besser als Nachsorge:

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für den Fall, dass Sie ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, eine andere Person als Ihren gesetzlichen Vertreter. Mit einer Generalvollmacht auch ohne, dass Sie die Geschäftsfähigkeit verlieren sollten. Bei einer umfassenden Vollmacht entfällt eine gerichtlich anzuordnende Betreuung. Um sicher zu gehen, dass bei wider zu erwartender gerichtlicher Bestellung eines Betreuers, Ihre Vertrauensperson eingesetzt wird, ist auch eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung.

Trotz aller medizinischen Errungenschaften können noch immer Krankheiten einen tödlichen Verlauf nehmen. Ist zu erwarten, dass in einem solchen Fall der Tod in kurzer Zeit eintreten wird, kann ein Arzt, wenn Sie nicht mehr zur Willensbildung und ヨäußerung fähig sind, aufgrund Ihrer Patientenverfügung schmerzlindernde Maßnahmen treffen, auch wenn diese zu einer Lebensverkürzung führen könnten. Diese Problematiken haben wir in unserer Gesprächsrunde ausführlich besprochen. Aufgrund des regen Interesses werden wir aber in Kürze wieder eine Veranstaltung zu diesem Thema anbieten.

Zur Veranschaulichung und Anregung haben wir Verfügungsentwürfe ins Internet gestellt.
Da Verfügungen üblicherweise individuelle Entscheidungen beinhalten, ist eine Rücksprache mit Ihrem Anwalt notwendig.