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Vorsorgevollmacht – Vorsorge ist besser als Nachsorge

In der Gesprächsrunde Recht haben wir uns Gedanken gemacht, was passiert, wenn ein Unglücksfall eintritt und wir nicht mehr fähig sind eigene Entscheidungen zu treffen. Jeder weiß, dass durch einen Unglücksfall man selbst in eine Lage versetzt werden kann, in der man nicht mehr fähig ist, seine Dinge zu ordnen. Wenn Sie keinen Ihrer Angehörigen oder eine andere vertraute Person entsprechend legitimiert haben, begeben Sie sich im Ernstfall oft ungewollt in die Hände des Staates.

Vorsorge ist besser als Nachsorge:

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für den Fall, dass Sie ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, eine andere Person als Ihren gesetzlichen Vertreter. Mit einer Generalvollmacht auch ohne, dass Sie die Geschäftsfähigkeit verlieren sollten. Bei einer umfassenden Vollmacht entfällt eine gerichtlich anzuordnende Betreuung. Um sicher zu gehen, dass bei wider zu erwartender gerichtlicher Bestellung eines Betreuers, Ihre Vertrauensperson eingesetzt wird, ist auch eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung.

Trotz aller medizinischen Errungenschaften können noch immer Krankheiten einen tödlichen Verlauf nehmen. Ist zu erwarten, dass in einem solchen Fall der Tod in kurzer Zeit eintreten wird, kann ein Arzt, wenn Sie nicht mehr zur Willensbildung und ヨäußerung fähig sind, aufgrund Ihrer Patientenverfügung schmerzlindernde Maßnahmen treffen, auch wenn diese zu einer Lebensverkürzung führen könnten. Diese Problematiken haben wir in unserer Gesprächsrunde ausführlich besprochen. Aufgrund des regen Interesses werden wir aber in Kürze wieder eine Veranstaltung zu diesem Thema anbieten.

Zur Veranschaulichung und Anregung haben wir Verfügungsentwürfe ins Internet gestellt.
Da Verfügungen üblicherweise individuelle Entscheidungen beinhalten, ist eine Rücksprache mit Ihrem Anwalt notwendig.

Verbraucherinsolvenz

Der Weg in eine schuldenfreie Zukunft

Befinden Sie sich in einer Notlage, weil Sie völlig überschuldet sind?

Wächst Ihnen der Schuldenberg über den Kopf und wissen Sie nicht wie Sie mit dem enormen Druck der Gläubiger umgehen sollen?

Dann verfolgen Sie nicht die Vogel Strauss Politik, sondern ziehen Sie einen Schlussstrich unter den Schuldenberg und wagen Sie den finanziellen Neuanfang mit der Verbraucherinsolvenz und anschließender Restschuldbefreiung!

Restschuldbefreiung bedeutet Befreiung von den verbliebenen Verbindlichkeiten.
Um diese Restschuldbefreiung nach der 6 jährigen Wohlverhaltensphase zu erhalten müssen Sie bestimmte Verpflichtungen erfüllen, hierzu gehört unter anderem, dass der pfändungsfreie Teil Ihres Einkommens während dieser Zeit an die Gläubiger abgeführt wird.

Unter diesem Link finden sie auf der Homepage des Bundesministerium der Justiz weitere Informationen und den Vordruck für den Insolvenzantrag.

Sie haben zwei Möglichkeiten den ersten Schritt in eine schuldenfreie Zukunft zu machen.

Entweder Sie wenden sich an eine staatliche Schuldnerberatung, deren Inanspruchnahme für Sie kostenlos ist oder an einen Rechtsanwalt.

Der Vorteil bei der Entscheidung für den Rechtsanwalt liegt darin, dass Sie nicht monatelang wegen Terminknappheit auf die Insolvenzeröffnung warten müssen, so dass nicht nur die Restschuldbefreiung wesentlich früher eintritt, sondern auch der Kampf mit den Gläubigern vorher ein Ende hat.

Ein weiterer Vorteil ist, dass der Rechtsanwalt Ihnen bei sämtlichen vorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. dem Ausfüllen des Insolvenzantrages nicht nur beratend zur Seite steht und die gesamte Korrespondenz im Eröffnungsverfahren übernimmt.

Wenn Sie die Vor- und Nachteile abwägen, werden Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Kosten für die Dienstleistung des Rechtsanwalts durch den erheblichen Zeitvorteil und die umfassende Betreuung durch den Rechtsanwalt aufgewogen werden. Des Weiteren besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Beratungshilfe für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Sollten Sie noch Fragen haben oder den Entschluss bereits getroffen haben, die Verbraucherinsolvenz mit unserer Hilfe in Angriff zu nehmen, so vereinbaren Sie doch einfach einen Termin in unserer Kanzlei.

Hinweis: Wir bieten auch für Kleingewerbetreibende oder mittelständische Unternehmer Insolvenzbegleitung an.

Gelegentlich kann man in den Zeitungen lesen, dass man in England, wenn dort Insolvenz angemeldet wird, in 1 Jahr schuldenfrei ist. Diese Möglichkeit sei allen EU-Bürgern eröffnet. Richtig ist, dass man in England Insolvenz anmelden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass man bereits 6 Monate dort wohnt.

Die Anbieter der Organisation einer Insolvenz in England verlangen zwischen € 8000,00 – € 14.000,–. Wir sind der Auffassung, dass es in vielen Fällen bessere Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Insoweit können Sie sich bei uns beraten lassen.