Erbrecht

Für den Fall, dass Sie alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, können Sie mit einer Generalvollmacht & Patientenverfügung eine Person ihres Vertrauens bestimmen, um eine vom Gericht veranlasste Betreuung zu vermeiden (keine Fremdbestimmung).

Viele gehen leider nach wie vor irrig davon aus, dass der Ehepartner automatisch über das Konto des anderen verfügen kann, wenn man selbst verhindert ist. Verfügungen über ein Girokonto oder anderweitiges Vermögen können aber nur dann getroffen werden, wenn entweder ein gemeinsames Konto besteht oder eine Kontovollmacht bzw. wenn Sie für einen solchen Fall eben eine Generalvollmacht erteilt haben.

Mit der Patientenverfügung können Sie zudem Ihre nahen Angehörigen dadurch entlasten, indem Sie ihnen Entscheidungen über bestimmte medizinische Maßnahmen abnehmen.

Um die Missbrauchsgefahr durch den Bevollmächtigten zu minimieren, sollten einige Punkte beachtet werden, z.B. ab wann und bis wann die Vollmacht Geltung haben soll (Geltungsdauer). Wichtig ist zudem, dass die jeweilige Verfügung im Ernstfall auch aufgefunden wird. Es macht also wenig Sinn die verfasste Verfügung irgendwo Zuhause abzuheften.

Aufgrund der weitreichenden Folgen einer solchen Vollmacht, sollten Sie nicht einfach irgendeinen Vordruck ausfüllen, sondern sich ggf. anwaltlich beraten lassen und Gedanken machen, ob ein Vordruck Ihrer individuellen Situation gerecht wird.