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Arbeitsrecht - Zeugnis

Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht

Rechtsanwältin
Dr. Sabine Reichert - Hafemeister LL.M

Man sollte aus meiner Sicht nicht unterschätzen, wie wichtig ein korrektes, gut formuliertes Zeugnis ist; denn damit bewirbt man sich bei einem neuen Arbeitgeber und muss mit anderen Bewerbern konkurrieren können.

Daher ein paar wichtige Tipps:

Was für Zeugnisse gibt es?

Im Wesentlichen gibt es Zwischenzeugnisse und Beendigungszeugnisse.

Während des Bestands des Arbeitsverhältnisses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Ihnen gemäß § 109 der Gewerbeordnung ein sog. Beendigungszeugnis zu erteilen. Hierbei können Sie zwischen einem sog. einfachen und einem qualifizierten Beendigungszeugnis wählen.

Was ist ein einfaches und was ist ein qualifiziertes Beendigungszeugnis?

Während bei einem sog. einfachen Zeugnis nur die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses angegeben werden muss, werden in einem qualifizierten Zeugnis auch Angaben zu Ihrer Leistung (z.B. zu Ihrer Arbeitsweise, Arbeitsbefähigung) und zu Ihrem Verhalten gemacht.

Was muss ein qualifiziertes Beendigungszeugnis beinhalten?

Es muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für Ihre Beurteilung von Bedeutung und für einen potentiellen neuen Arbeitgeber von Interesse sind.

Zudem muss es wohlwollend formuliert sein und dem Grundsatz der Wahrheitspflicht entsprechen. Ihr Arbeitgeber hat hierbei allerdings einen sog. Beurteilungsspielraum. Er kann entscheiden, welche positiven und negativen Leistungen und Eigenschaften er mehr oder weniger betont.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber kein Zeugnis erteilt?

Nach § 109 der Gewerbeordnung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen ein Beendigungszeugnis erteilt wird. Wenn Ihr Arbeitgeber das unterlässt können Sie ihn auffordern, dies zu erledigen.

Was mache ich, wenn mein Zeugnis „falsch“ ist?

Wenn Ihr Zeugnis formale Mängel enthält oder inhaltlich nicht den Vorgaben entspricht, können Sie einen sog. Zeugnisberichtigungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Dies kann entweder durch eine aussergerichtliche Aufforderung oder durch eine Klage erfolgen.

Wie kann mir ein Rechtsanwalt helfen?

Wenn Ihnen kein Zeugnis erteilt wurde, fordere ich Ihren Arbeitgeber hierzu aussergerichtlich auf oder klage den Anspruch ein. Wenn das Zeugnis erteilt wurde prüfe ich, ob es formale oder inhaltliche Mängel hat und ob ein Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung besteht. Wichtig ist oft auch, ob Sie zutreffend benotet wurden. Diesen Zeugnisberichtigungsanspruch kann ich gegenüber Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich aber auch gerichtlich durchsetzen.

Rufen Sie mich einfach an - ich berate Sie gern!

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