Neues Kaufrecht
verfasst am 01.12.2021
Ab dem 01. Januar 2022 gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht.
Zum 01. Januar 2022 wird das deutsche Kaufrecht reformiert. Damit wird die neue EU-Richtlinie 2019/771 in deutsches Recht umgesetzt. Die Eckpunkte der Änderung nachstehend:
- Erweiterung des Sachmangelbegriffs
- Erweiterung der Beweislastumkehr
- Gewährleistungsanspruch auch bei mangelnder Kenntnis
- Vereinbarung über abweichende Beschaffenheit
- Digitaler Sachmangel
- Änderung der Nacherfüllung, Schadensersatz und Rücktritt
- Änderung der Verjährung
Wegen Einzelheiten, die Sie betreffen könnten, sollten Sie sich bei uns beraten lassen.
Aktuelles
vom: 01.12.2021Neues Kaufrecht
Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB). Weiter gibt ... weiterlesen