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Neues Kaufrecht

verfasst am 01.12.2021

Ab dem 01. Januar 2022 gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht.

Zum 01. Januar 2022 wird das deutsche Kaufrecht reformiert. Damit wird die neue EU-Richtlinie 2019/771 in deutsches Recht umgesetzt. Die Eckpunkte der Änderung nachstehend:

  1. Erweiterung des Sachmangelbegriffs
  2. Erweiterung der Beweislastumkehr
  3. Gewährleistungsanspruch auch bei mangelnder Kenntnis
  4. Vereinbarung über abweichende Beschaffenheit
  5. Digitaler Sachmangel
  6. Änderung der Nacherfüllung, Schadensersatz und Rücktritt
  7. Änderung der Verjährung

Wegen Einzelheiten, die Sie betreffen könnten, sollten Sie sich bei uns beraten lassen.

Aktuelles

vom: 01.12.2021

Neues Kaufrecht

Im neuen Kaufrecht gibt es eine neue Sachmangeldefinition und eine Abänderung der Verjährung und Beweislast (§ 434 ff. BGB). Weiter gibt ... weiterlesen