Möchte ein Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung Verbindlichkeiten beim Schuldner eintreiben, so muss er z.B. bei einer Lohnpfändung die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen beachten.
Ab Juli 2011 bemisst sich der grundsätzliche Pfändungsfreibetrag für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen auf 1.029,99 € (bislang 989,99 €).
Für genaue Berechnungen oder weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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