Bis September 2009 war die Rechtslage im Bereich von Patientenverfügungen mangels gesetzlicher Regelung unklar und unsicher.
Nunmehr ist die Patientenverfügung in § 1901 a BGB gesetzlich geregelt.
„(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“
In einer Patientenverfügung können Sie demnach regeln, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen.
Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Eine Vorsorgevollmacht kann als Ergänzung zur Patientenverfügung sinnvoll sein. Die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person ersetzt jedoch nicht einen gesetzlich bestellten Betreuer. Sollte eine gesetzliche Betreuung erforderlich sein, so kann durch eine Betreuungsverfügung eine bestimmte Person als Betreuer vorgeschlagen oder ausgeschlossen werden.
Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.3.2003, die auch Grundlage der Gesetzesänderung war, werden Patientenverfügungen als verbindlich anerkannt, da sie Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts sind.
Gemäß einer Empfehlung des Bundesministeriums der Justiz sollte eine Patientenverfügung folgende Punkte beinhalten:
- Eingangsformel*
- Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll*
- Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen*
- Wünsche zu Ort und Begleitung
- Aussagen zur Verbindlichkeit
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
- Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
- Organspende
- Schlussformel*
- Schlussbemerkungen
- Datum, Unterschrift*
- Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
- Anhang: Wertvorstellungen
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des BMJ unter folgendem Link
http://www.bmj.bund.de/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html
Wir stellen Ihnen nach reiflicher Überlegung kein Muster mehr für eine Patientenverfügung zur Verfügung, da diese Ihren individuellen Bedürfnissen und Wertvorstellungen entsprechen sollte.
Gerne stehen wir Ihnen jedoch bei der Erstellung einer Patientenverfügung mit Rat und Tat zur Seite oder überprüfen eine von Ihnen vorformulierte Erklärung.
zurück zur Übersicht
