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Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMig) ist zum 01.11.2008 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie beispielsweise der englischen Limited (Ltd.) zu beseitigen.

Das neue GmbH Recht kennt 2 Varianten der GmbH

Neben der bewährten GmBH mit einem Mindeststammkapital von € 25.000,-- tritt die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (§ 5 a GmbHG)…

Es kann einen GmbH ohne bestimmtes Mindestkapital gegründet werden; beispielsweise mit € 1,00. Für Existenzgründer ist dies eine interessante Variante. Die GmbH darf Ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Auf diese Weise soll das Mindestkapital der "normalen" GmbH nach und nach angespart werden.

Das neue GmbH Recht will auch Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpfen. Beispielsweise müssen die Gesellschafter bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen, auch wenn der Geschäftsführer "abgetaucht" ist.

Die Gründung einer GmbH ist einfacher geworden. Es kann ein sog. Musterprotokoll verwendet werden. Dies ist bei haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaften mit geringem Stammkapital eine erhebliche Kosteneinsparung.

Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt elektronisch. Das MoMig verkürzt die Eintragszeiten weiter.

Über die Einzelheiten der Reform beraten wir Sie gerne. zurück zur Übersicht