Zum 1.1.2010 wurden die Tabellensätze für Kindesunterhalt angehoben, das bedeutet, dass unterhaltspflichtige Eltern zum Teil nunmehr rückwirkend ab Januar 2010 mehr Unterhalt an Ihre Kinder bezahlen müssen.
Die Auswirkungen der Erhöhung der Mindestunterhaltssätze wird teilweise durch die Erhöhung des Kindergeldes auf 184 € für das erste und zweite Kind und auf 190 € für das dritte sowie auf 215 € für weitere Kinder abgemildert. Änderungen können sich auch aus der Tatsache ergeben, dass die Düsseldorfer Tabelle nun von einer dreiköpfigen Familie, also von zwei (vorher drei) unterhaltsberechtigten Kindern ausgeht.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob diese Änderungen auch Auswirkungen auf Ihre Unterhaltspflichten haben.
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